Geltungsbereich: Online- und Direktvertrieb von Baustoffen und Systemprodukten an Unternehmer und Verbraucher. Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer oder Verbraucher gelten, finden ausschließlich auf den jeweils bezeichneten Kundenkreis Anwendung.
Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für Kauf- und Lieferverträge über Baustoffe, Systemprodukte, Zubehör und sonstige Waren der Neolite GmbH, nachfolgend „Verkäufer“, gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, nachfolgend gemeinsam „Kunden“. Sie gelten außerdem für unentgeltliche, kaufbegleitende Produktinformationen, Beratungen, Vorführungen und Schulungsinhalte. Entgeltliche Planungs-, Montage-, Ausführungs-, Bauleitungs-, Bauüberwachungs- oder sonstige Dienst- und Werkleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich gesondert vereinbart wurden; gegenüber Verbrauchern werden hierfür erforderlichenfalls gesonderte Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen bereitgestellt.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG können ebenfalls Unternehmer sein.
(4) Soweit einzelne Bestimmungen ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, finden sie ausschließlich auf den jeweils bezeichneten Kundenkreis Anwendung.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, im Bestellprozess wahrheitsgemäß anzugeben, ob er als Verbraucher oder Unternehmer handelt. Der Verkäufer darf bei als gewerblich gekennzeichneten Bestellungen geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft verlangen. Die tatsächliche rechtliche Einordnung des Vertrags bleibt maßgeblich.
(6) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern auch für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne dass sie erneut ausdrücklich vereinbart werden müssen.
(7) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Verkäufer ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt. Die vorbehaltlose Ausführung einer Lieferung gilt nicht als Zustimmung.
(8) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben stets unberührt.
§ 2 Vertragsunterlagen, Produktangaben und Rangfolge
(1) Für Inhalt und Umfang des Vertrags sind in folgender Reihenfolge maßgeblich:
a) eine individuelle Auftragsbestätigung oder Rahmenvereinbarung,
b) ein individuelles Angebot des Verkäufers,
c) ausdrücklich vereinbarte Leistungs- oder Produktbeschreibungen,
d) diese AGB und
e) die für das jeweilige Produkt geltenden technischen Produktunterlagen.
(2) Zu den technischen Produktunterlagen gehören insbesondere technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Verarbeitungs- und Anwendungshinweise, Systembeschreibungen, Angaben auf Verpackungen und Etiketten, Leistungserklärungen, Produktdatenflyer sowie ausdrücklich einbezogene Prüfberichte.
(3) Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit bestimmt sich nach den bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarten Angaben. Allgemeine Angaben in Katalogen, Preislisten, Videos, Werbematerialien, Abbildungen, Zeichnungen, Präsentationen und Verbrauchsrechnern stellen keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurden.
(4) Prüfberichte und technische Kennwerte gelten ausschließlich für die dort beschriebenen Prüfbedingungen, Materialien, Schichtdicken, Aufbauten und Systemkomponenten. Sie stellen keine allgemeine Garantie für abweichende Bauvorhaben oder Systemaufbauten dar.
(5) Der Kunde hat sich unmittelbar vor Lagerung, Verarbeitung oder Weitergabe zu vergewissern, dass ihm die aktuellen Sicherheits-, Lagerungs- und Verarbeitungshinweise vorliegen. Sicherheitsrelevante Aktualisierungen sind zu beachten, soweit sie die vereinbarte Produktbeschaffenheit nicht nachträglich zum Nachteil des Kunden verändern.
(6) Handelsübliche, technisch unvermeidbare oder unerhebliche Abweichungen bei Farbe, Körnung, Struktur, Verpackung oder Kennzeichnung stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte oder gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigt wird.
(7) Der Verkäufer darf technisch erforderliche oder der Produktverbesserung dienende Änderungen an Rezeptur, Rohstoffen, Verpackung, Kennzeichnung oder Herstellungsverfahren vornehmen, wenn die vereinbarte Beschaffenheit, die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit und die wesentlichen Leistungsmerkmale nicht nachteilig beeinträchtigt werden und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
§ 3 Angebote, Bestellvorgang und Vertragsschluss
(1) Produktdarstellungen im Onlineshop, in Katalogen, Preislisten oder sonstigen Medien sind kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
(2) Der Kunde kann ein verbindliches Angebot insbesondere über den Onlineshop, per E-Mail, telefonisch oder auf einem individuell vereinbarten Weg abgeben.
(3) Im Onlineshop kann der Kunde Produkte in den Warenkorb legen. Vor Abgabe der Bestellung kann er seine Eingaben mit den im Bestellprozess bereitgestellten technischen Mitteln prüfen, ändern und Eingabefehler berichtigen.
(4) Mit Betätigung der abschließenden, eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab.
(5) Der Eingang einer elektronischen Bestellung wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. Eine automatische Eingangs- oder Bestellbestätigung ist noch keine Vertragsannahme, sofern darin nicht ausdrücklich zugleich die Annahme erklärt wird.
(6) Der Verkäufer kann das Vertragsangebot innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang annehmen. Die Annahme erfolgt insbesondere durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Zahlungsaufforderung bei Vorkasse, Versand- oder Bereitstellungsbestätigung, Übergabe an den Transporteur oder tatsächliche Ausführung der Bestellung.
(7) Eine bloße Reservierung oder Autorisierung eines Zahlungsbetrags durch einen Zahlungsdienstleister stellt noch keine Vertragsannahme dar, soweit im Bestellprozess nichts anderes angegeben wird.
(8) Kann eine Bestellung nicht angenommen oder ausgeführt werden, informiert der Verkäufer den Kunden. Bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden unverzüglich erstattet.
(9) Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Preis- oder Übermittlungsfehler berechtigen den Verkäufer zur Berichtigung und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Anfechtung. Zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(10) Nachträgliche Änderungen einer bestätigten Bestellung bedürfen der Zustimmung des Verkäufers. Vom Kunden veranlasste Mehrkosten und Lieferzeitverlängerungen trägt der Kunde.
(11) Die Bestelldaten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsbestätigung einschließlich der bei Vertragsschluss geltenden AGB und bei Verbraucherverträgen zusätzlich die Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail.
(12) Vertragssprache ist Deutsch. Der Verkäufer hat sich keinem besonderen Verhaltenskodex unterworfen.
§ 4 Preise, Umsatzsteuer und Nebenkosten
(1) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Zusätzlich anfallende Liefer-, Versand-, Paletten- oder sonstige Kosten werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
(2) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Paletten-, Zoll-, Maut- und sonstiger Nebenkosten.
(3) Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop angezeigten Preise oder die Preise der individuellen Auftragsbestätigung.
(4) Ändert der Kunde nach Vertragsschluss Lieferort, Lieferart, Lieferzeit, Liefermenge, Empfänger oder sonstige kalkulationsrelevante Angaben, darf der Verkäufer hierdurch entstehende Mehrkosten zusätzlich berechnen.
(5) Bei Waren, für die eine Grundpreisangabe gesetzlich erforderlich ist, wird der Grundpreis in der jeweils vorgeschriebenen Mengeneinheit angegeben.
(6) Bei steuerfreien grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Kunde rechtzeitig sämtliche erforderlichen Nachweise und zutreffenden Angaben bereitzustellen. Wird die Steuerbefreiung aufgrund vom Kunden zu vertretender unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben versagt, hat der Kunde die hieraus entstehenden Steuern, Zinsen und angemessenen Kosten zu ersetzen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Es stehen ausschließlich die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Bestellprozess angezeigten Zahlungsmethoden zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
(2) Bei Vorkasse ist der vollständige Rechnungsbetrag vor Versand oder Bereitstellung zu zahlen.
(3) Kauf auf Rechnung wird nur nach vorheriger Freigabe angeboten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Skonto wird nur gewährt, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Eine Zahlung gilt erst mit endgültiger und vorbehaltloser Gutschrift als erfolgt.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Unternehmern kann der Verkäufer insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung, die gesetzliche Verzugspauschale und einen weitergehenden nachgewiesenen Schaden verlangen.
(7) Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Umstände bekannt, durch die sein Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet erscheint, darf er im gesetzlichen Umfang noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückhalten und weitere Leistungen von Vorauszahlung oder einer angemessenen Sicherheit abhängig machen. Leistet der Kunde eine berechtigt verlangte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist, darf der Verkäufer vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
(8) Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf ein Unternehmer nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Preisänderungen bei längerfristigen Unternehmerverträgen
(1) Dieser Paragraph gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern und nicht für kurzfristig auszuführende Einzelbestellungen.
(2) Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefer- oder Abruftermin mehr als vier Monate, darf der Verkäufer den Preis angemessen anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss maßgebliche Rohstoff-, Material-, Energie-, Verpackungs-, Fracht-, Maut-, Abgaben- oder Beschaffungskosten nachweisbar verändern.
(3) Kostensteigerungen und Kostensenkungen werden gleichermaßen berücksichtigt. Die Anpassung darf nur im Umfang der tatsächlichen Kostenveränderung erfolgen.
(4) Übersteigt eine Preiserhöhung fünf Prozent des ursprünglich vereinbarten Nettopreises, kann der Unternehmer hinsichtlich der noch nicht ausgelieferten Menge innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Mitteilung zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die spätere Lieferung auf Wunsch des Unternehmers erfolgt oder er die Verzögerung zu vertreten hat.
(5) Individuelle Preisgleit- und Rahmenvertragsvereinbarungen haben Vorrang.
§ 7 Lieferzeiten, Warenverfügbarkeit und höhere Gewalt
(1) Gegenüber Unternehmern sind Lieferzeiten und Liefertermine unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Gegenüber Verbrauchern sind die im Angebot oder Bestellprozess angegebenen Lieferzeiten verbindlicher Vertragsinhalt, soweit nicht ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wird.
(2) Eine angegebene Lieferfrist beginnt, soweit nichts anderes angegeben ist, am Tag nach Vertragsschluss. Bei vereinbarter Vorkasse beginnt sie am Tag nach Eingang der vollständigen Zahlung. Bei individuell abgestimmten Bestellungen beginnt sie erst, wenn die für die Ausführung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen. Gegenüber Unternehmern setzt der Fristbeginn zusätzlich den Eingang vereinbarter Sicherheiten voraus.
(3) Ist gegenüber einem Verbraucher kein Lieferzeitpunkt und keine Lieferfrist vereinbart, erfolgt die Lieferung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist.
(4) Zumutbare Teillieferungen sind zulässig, wenn die Teillieferung selbstständig nutzbar ist, die Restlieferung sichergestellt erscheint und dem Kunden keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen. Gegenüber Verbrauchern werden zusätzliche Versandkosten für Teillieferungen nur berechnet, wenn dies vorher vereinbart wurde.
(5) Soweit der Verkäufer ein Leistungshindernis nicht zu vertreten hat, verlängern sich Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Naturereignissen, hoheitlichen Maßnahmen, rechtmäßigen Streiks oder Aussperrungen, erheblichen unverschuldeten Energie-, Produktions-, IT- oder Transportstörungen, Cyberangriffen sowie unverschuldeten Rohstoff-, Verpackungs- oder Lieferantenausfällen. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere wegen Lieferverzugs, bleiben unberührt.
(6) Der Verkäufer informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen, sobald deren Umfang erkennbar ist.
(7) Der Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung gilt nur, wenn der Verkäufer rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und ohne eigenes Verschulden nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig beliefert wird.
(8) Dauert ein Leistungshindernis länger als sechs Wochen und ist einer Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar, kann sie hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbrauchern bei Lieferverzug, bleiben unberührt.
§ 8 Versand, Anlieferung und Entladung
(1) Die Lieferung erfolgt durch Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder sonstigen Transporteur an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung bis zu einer für das eingesetzte Lieferfahrzeug ordnungsgemäß erreichbaren Entladestelle beziehungsweise frei Bordsteinkante. Ein Transport innerhalb eines Gebäudes, auf eine Etage, in ein Lager oder an einen bestimmten Verwendungsort ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Der Kunde hat für zutreffende Lieferdaten, eine für das angekündigte Lieferfahrzeug geeignete und zulässige Zufahrt, eine sichere Entladestelle sowie die Anwesenheit einer empfangsberechtigten Person zu sorgen. Bei einer vereinbarten Lieferung frei Bordsteinkante erfolgt das Absetzen der Ware mit der vereinbarten beziehungsweise üblichen Entladetechnik des Transporteurs. Verbraucher müssen eigenes Entladegerät oder Entladepersonal nur bereitstellen, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart und bei der Bestellung klar ausgewiesen wurde.
(4) Besondere Bedingungen wie Gewichtsbeschränkungen, enge oder unbefestigte Zufahrten, feste Zeitfenster, Baustellenzufahrten, Hebebühnen-, Stapler- oder Kranbedarf und Zufahrtsgenehmigungen sind vor Vertragsschluss mitzuteilen. Unternehmer haben vereinbarte Entladegeräte oder Hilfspersonen rechtzeitig bereitzustellen.
(5) Mehrkosten aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben, fehlender Entlademöglichkeiten, vom Kunden zu vertretender Wartezeiten, erfolgloser Zustellversuche, Zwischenlagerung oder erneuter Anlieferung trägt der Kunde. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit die Kosten tatsächlich entstanden, angemessen und vom Verbraucher zu vertreten sind.
(6) Bei Selbstabholung ist eine vorherige Vereinbarung erforderlich. Der konkrete Lager- oder Produktionsstandort wird dem Kunden mitgeteilt. Ein Anspruch auf Abholung am Geschäftssitz besteht nicht.
(7) Liefert der Verkäufer auf Wunsch eines Unternehmers unmittelbar an dessen Abnehmer, Verarbeiter, Baustelle oder sonstigen Dritten, bleibt der bestellende Unternehmer Vertragspartner und Zahlungsschuldner. Die Entgegennahme durch den benannten Empfänger gilt als Entgegennahme durch den Unternehmer.
(8) Erkennbare Transportschäden, Fehlmengen oder beschädigte Verpackungen sollen bei Ablieferung auf dem Frachtbrief oder Abliefernachweis vermerkt, fotografisch dokumentiert und dem Verkäufer unverzüglich gemeldet werden. Die Unterlassung führt bei Verbrauchern nicht zum Verlust gesetzlicher Rechte.
§ 9 Gefahrübergang
(1) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über.
(2) Beauftragt ein Verbraucher selbst einen Transporteur, den der Verkäufer ihm zuvor nicht benannt hat, geht die Gefahr mit Übergabe an diesen Transporteur über.
(3) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder sonstigen Transporteur über. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer den Transport organisiert oder einzelne Frachtkosten übernimmt.
(4) Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden oder dessen Beauftragten über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
(5) Werden Incoterms ausdrücklich vereinbart, gelten die Incoterms 2020 in der konkret bezeichneten Fassung und Lieferklausel.
§ 10 Verpackungen und Paletten
(1) Transport-, Verkaufs-, Einweg- und Mehrwegverpackungen sowie Paletten werden entsprechend dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder den Angaben im Onlineshop berechnet.
(2) Eine Rücknahme oder Gutschrift von Mehrweg- oder Europaletten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Voraussetzung ist insbesondere, dass sie tauschfähig, unbeschädigt, nicht verunreinigt und eindeutig zuordenbar sind.
(3) Rücktransport und Transportrisiko trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gesetzliche Pflichten nach dem Verpackungsgesetz bleiben unberührt.
§ 11 Annahmeverzug, Abrufaufträge und unberechtigte Stornierung
(1) Nimmt der Kunde ordnungsgemäß angebotene Ware nicht an oder ruft er eine vereinbarte Menge nicht rechtzeitig ab, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug.
(2) Während des Annahmeverzugs darf der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern und angemessene tatsächlich entstandene Lager-, Umschlags-, Versicherungs-, Finanzierungs- und erneute Transportkosten verlangen.
(3) Bei Abrufaufträgen ist die vereinbarte Gesamtmenge innerhalb des vereinbarten Abrufzeitraums abzunehmen. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann der Verkäufer die Restmenge liefern, einlagern und abrechnen oder vom noch nicht erfüllten Teil zurücktreten.
(4) Die folgenden Absätze gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und nicht bei einem wirksamen Verbraucherwiderruf.
(5) Storniert ein Unternehmer nach Vertragsschluss ohne gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsgrund oder verweigert er die Annahme endgültig und unberechtigt, kann der Verkäufer anstelle einer konkreten Schadensberechnung pauschalierten Schadensersatz in Höhe von zehn Prozent des Nettowarenwerts verlangen.
(6) Zusätzlich dürfen nachgewiesene, in der Pauschale nicht enthaltene und nicht mehr vermeidbare Kosten Dritter verlangt werden, insbesondere Sonderfracht-, Rücktransport-, Lager- oder kundenspezifische Beschaffungskosten. Eine doppelte Erstattung desselben Schadens ist ausgeschlossen.
(7) Dem Unternehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers.
(2) Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
(3) Der Unternehmer hat Vorbehaltsware pfleglich, trocken, frostfrei und entsprechend den Produktvorgaben zu lagern und vor Beschädigung, Verlust und unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei erheblichem Warenwert ist sie in branchenüblichem Umfang zu versichern.
(4) Der Unternehmer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten, verwenden oder weiterveräußern, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
(5) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer. Wird sie mit anderen Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung.
(6) Der Unternehmer tritt bereits jetzt Forderungen aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verwendung der Vorbehaltsware in Höhe des jeweiligen Bruttorechnungswerts sicherungshalber an den Verkäufer ab. Wird die Ware Bestandteil eines Grundstücks oder Bauwerks eines Dritten, gilt dies entsprechend für den Zahlungsanspruch gegen den Dritten.
(7) Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung abgetretener Forderungen berechtigt. Der Widerruf ist insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Insolvenzantrag zulässig.
(8) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Unternehmer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
(9) Der Verkäufer gibt Sicherheiten nach eigener Wahl frei, soweit deren realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen dauerhaft um mehr als zehn Prozent übersteigt.
(10) Ein eigenmächtiges Betreten von Betriebsräumen, Lagern, Wohnungen oder Baustellen des Kunden wird durch diese Regelung nicht gestattet.
§ 13 Untersuchung, Transportschäden und Mängelanzeige
(1) Unternehmer haben die Ware unmittelbar nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang insbesondere auf Produktidentität, Menge, Verpackungszustand, Feuchtigkeitsschäden, Transportschäden, Chargenkennzeichnung und erkennbare Materialabweichungen zu untersuchen.
(2) Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Danach erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(3) Soweit § 377 HGB nicht anwendbar ist, sollen Unternehmer offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung in Textform mitteilen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(4) Verbraucher sind nicht verpflichtet, eine bestimmte Untersuchungs- oder Rügefrist einzuhalten. Eine möglichst frühzeitige Meldung erleichtert jedoch die Prüfung und Schadensbegrenzung.
(5) Eine Mängelanzeige soll Bestell- oder Rechnungsnummer, Produkt, Charge, betroffene Menge, genaue Beschreibung, Fotos oder Videos sowie – soweit relevant – Angaben zu Lagerung, Wasserzugabe, Mischzeit, Temperatur, Schichtdicke, Untergrund und verwendeten Systemkomponenten enthalten.
(6) Verpackungen, Chargenetiketten, Restmaterial, Verarbeitungsdokumentationen und – soweit zumutbar – ein ungeöffnetes Gebinde der betroffenen Charge sind bis zur Klärung aufzubewahren.
(7) Bei erkennbaren Auffälligkeiten ist die weitere Verarbeitung einzustellen. Vor Ausbau, Überarbeitung, Entsorgung oder sonstiger Veränderung ist dem Verkäufer eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Beweissicherung einzuräumen, sofern keine dringende Maßnahme zur Abwehr erheblicher Schäden erforderlich ist.
(8) Wer Ware trotz eines erkannten oder ohne Weiteres erkennbaren Mangels weiterverarbeitet, hat die dadurch vermeidbar verursachten zusätzlichen Schäden und Kosten selbst zu tragen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 14 Lagerung, Verarbeitung und bestimmungsgemäße Verwendung
(1) Produkte dürfen ausschließlich entsprechend ihrem in den technischen Produktunterlagen beschriebenen Verwendungszweck eingesetzt werden. Eine abweichende Verwendung ist nur freigegeben, wenn der Verkäufer sie für den konkreten Fall ausdrücklich in Textform bestätigt.
(2) Produkte sind trocken, frostfrei, vor direkter Witterung geschützt, in unbeschädigter Originalverpackung und innerhalb der angegebenen Lagerdauer zu lagern.
(3) Geöffnete, beschädigte, feucht gewordene, falsch gelagerte oder überlagerte Produkte dürfen nicht verarbeitet werden.
(4) Die Verarbeitung darf nur durch fachkundige Personen und entsprechend den jeweils aktuellen Produktunterlagen erfolgen, insbesondere hinsichtlich Wassermenge, Mischgerät, Misch- und Verarbeitungszeit, Temperatur, Klima und Schichtdicke.
(5) Nicht freigegebene Zusatzmittel, Beschleuniger, Verzögerer, Bindemittel, Pigmente, Fasern oder andere Fremdstoffe dürfen nicht zugesetzt werden. Bereits reagierendes oder ansteifendes Material darf nicht durch zusätzliche Wasserzugabe oder erneutes Aufmischen wieder verarbeitbar gemacht werden.
(6) Der Kunde beziehungsweise ausführende Verarbeiter ist verantwortlich für Untergrundprüfung, Tragfähigkeit, Reinigung, Feuchtigkeit, Risse, Verschmutzungen, Trennmittel, Auswahl kompatibler Systemkomponenten sowie fachgerechte Planung und Ausführung des Gesamtaufbaus.
(7) Bei unbekannten, ungewöhnlichen oder kritischen Untergründen und Anwendungsbedingungen ist vor großflächiger Verarbeitung eine geeignete Probe- oder Referenzfläche anzulegen.
(8) Verbrauchs-, Trocknungs-, Begehbarkeits- und Überarbeitungsangaben sind Erfahrungs- oder Prüfwerte unter den jeweils angegebenen Bedingungen. Tatsächliche Werte können insbesondere durch Untergrund, Kanalbreite und -tiefe, Rohrdurchmesser, Schichtdicke, Wassermenge, Mischtechnik, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Belüftung, Lagerung und Verarbeitung abweichen.
(9) Ein Mehrverbrauch aufgrund tatsächlicher Baustellen-, Untergrund- oder Kanalverhältnisse ist kein Produktmangel.
(10) Der ausführende Unternehmer soll Charge und wesentliche Verarbeitungsparameter projektbezogen dokumentieren, soweit dies nach Art und Umfang des Bauvorhabens zumutbar ist.
§ 15 Systemanwendungen und Produkte anderer Hersteller
(1) Technische Systemprüfungen und Systemaussagen gelten nur für den jeweils beschriebenen und geprüften Aufbau, insbesondere hinsichtlich Heizrohr, Kanalabmessungen, Untergrund, Grundierung, Rohrverschluss, Ausgleichsmasse, Schichtdicke und Verarbeitungsbedingungen.
(2) Werden Produkte mit abweichenden, nicht geprüften oder nicht freigegebenen Komponenten kombiniert, übernimmt der Verkäufer keine Garantie für Verträglichkeit, Funktionsfähigkeit oder Dauerhaftigkeit des dadurch hergestellten Gesamtsystems.
(3) Gesetzliche Ansprüche wegen eines bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangels des vom Verkäufer gelieferten Produkts bleiben unberührt.
(4) Eine bestimmte Funktion des gesamten Boden-, Heizungs- oder Bauaufbaus wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheit oder Garantie vereinbart wurde.
(5) Für vertriebene Produkte anderer Hersteller gelten ergänzend deren aktuelle technische Unterlagen. Freiwillige Herstellergarantien Dritter bestehen ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen und unabhängig von gesetzlichen Mängelrechten gegen den Verkäufer.
§ 16 Beratung, Schulungen, Berechnungen und Produktvorführungen
(1) Allgemeine telefonische, schriftliche, elektronische oder persönliche Auskünfte, Anwendungsempfehlungen, Produktvorführungen, Schulungen, Erklär- und Anwendungsvideos, Verbrauchsberechnungen, Musterflächen und Produktdatenflyer dienen der allgemeinen Produktinformation.
(2) Diese Leistungen ersetzen keine Prüfung des konkreten Bauvorhabens, keine Untergrundprüfung vor Ort, keine Fachplanung, statische oder bauphysikalische Beurteilung, Bauleitung, Bauüberwachung oder Abnahme von Leistungen Dritter.
(3) Eine Produktvorführung stellt keine Übernahme der Ausführungsverantwortung und keine Freigabe des gesamten Bauvorhabens dar.
(4) Anwendungsempfehlungen befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfung, ob Produkt, Untergrund, Systemaufbau und Verarbeitungsbedingungen für den konkreten Anwendungsfall geeignet sind.
(5) Verbindliche projektbezogene Beratungs-, Planungs-, Prüf- oder Überwachungsleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
(6) Verbrauchsrechner und Mengenermittlungen beruhen auf den eingegebenen oder mitgeteilten Daten. Für Abweichungen aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder von den tatsächlichen Verhältnissen abweichender Angaben haftet der Verkäufer nicht.
§ 17 Gesetzliche Mängelrechte und Nacherfüllung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs. Der Verbraucher kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zunächst zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Gesetzliche Rechte auf Kostentragung, Vorschuss, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bleiben unberührt.
(3) Gegenüber Unternehmern ist der Verkäufer zunächst nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Verkäufer darf eine Art der Nacherfüllung verweigern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
(4) Der Kunde hat dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung einzuräumen. Beanstandete Ware, Restmaterial, Proben, Verpackungen und Dokumentationen sind auf Verlangen bereitzustellen.
(5) Bei berechtigter Beanstandung trägt der Verkäufer die gesetzlich erforderlichen Prüf-, Transport-, Arbeits- und Materialkosten. Bei einer erkennbar unbegründeten Beanstandung darf er angemessene Prüfkosten verlangen, wenn der Kunde erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass die Ursache aus seinem Verantwortungsbereich stammt.
(6) Ausbau-, Freilegungs-, Entfernungs-, Wiederherstellungs- und Wiedereinbauarbeiten sind vor Durchführung mit dem Verkäufer abzustimmen, soweit keine dringende Maßnahme zur Abwehr erheblicher Schäden erforderlich ist.
(7) Eigenmächtige Maßnahmen begründen keinen Kostenerstattungsanspruch, wenn dem Verkäufer zuvor keine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung gegeben wurde. Dies gilt nicht bei Gefahr im Verzug, endgültiger Verweigerung oder sonstiger gesetzlicher Entbehrlichkeit.
(8) Gegenüber Unternehmern gilt die Nacherfüllung grundsätzlich nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, sofern nicht aufgrund der Umstände bereits ein Versuch ausreicht oder weitere Versuche zumutbar sind. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Sonderbestimmungen.
(9) Gesetzliche Ansprüche auf erforderliche Aus- und Einbaukosten sowie Rückgriffsansprüche in der Lieferkette bleiben unberührt.
(10) Mehrkosten, die durch eine nachträgliche Verbringung der Ware an einen anderen Ort entstehen, trägt ein Unternehmer, soweit die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprach und die Kosten nicht ohnehin gesetzlich vom Verkäufer zu tragen sind.
§ 18 Verjährung von Mängelansprüchen
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Insbesondere beträgt die regelmäßige Frist für Mängelansprüche bei neuen Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung; bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, kann die gesetzliche Frist fünf Jahre betragen.
(2) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab Ablieferung.
(3) Die Verkürzung gegenüber Unternehmern gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, Garantie, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, zwingenden Rückgriffsansprüchen, sonstigen zwingenden gesetzlichen Ansprüchen sowie bei Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
(4) In den ausgenommenen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 19 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und soweit sonstige zwingende Haftungsvorschriften eingreifen.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verkäufer auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung, Finanzierungsaufwand oder Vertragsstrafen haftet der Verkäufer nur, wenn eine unbeschränkte Haftung nach Absatz 1 besteht oder es sich um einen vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt.
(5) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf nicht fachgerechter Planung, Lagerung, Untergrundprüfung, Verarbeitung, Kombination, Anwendung oder Weiterverwendung durch den Kunden oder Dritte beruhen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen.
(7) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Geschäftsführer, gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist nicht verbunden.
§ 20 Widerruf, freiwillige Rücknahme und Umtausch
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung in Teil C dieses Dokuments zu.
(2) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(3) Bei einem Verbraucherwiderruf teilt der Verkäufer dem Verbraucher nach Eingang des Widerrufs unverzüglich, regelmäßig innerhalb von zwei Werktagen, die für die konkrete Bestellung und Warenart zuständige Rücksendeanschrift eines zur Entgegennahme ermächtigten Lagers mit und koordiniert bei Speditionsware erforderlichenfalls die Annahme. Die geschäftliche Anschrift Borsigstraße 1, 51381 Leverkusen, dient der Abgabe von Erklärungen und der geschäftlichen Kommunikation, ist jedoch keine Waren-Rücksendeanschrift. Eine vorherige Abstimmung der Warenrücksendung ist keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts und schränkt gesetzliche Verbraucherrechte nicht ein. Eine vom Verkäufer verursachte Verzögerung bei der Mitteilung der Rücksendeanschrift geht nicht zulasten des Verbrauchers.
(4) Außerhalb eines gesetzlichen Widerrufs- oder Mängelrechts besteht kein Anspruch auf Stornierung, Rückgabe oder Umtausch mangelfreier Ware.
(5) Eine freiwillige Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers. Voraussetzung kann insbesondere sein, dass die Ware ungeöffnet, originalverpackt, unbeschädigt, trocken, ordnungsgemäß gelagert, eindeutig einer Lieferung und Charge zuordenbar, wiederverkaufsfähig und noch ausreichend lagerfähig ist.
(6) Von einer freiwilligen Rücknahme können insbesondere geöffnete oder angebrochene Gebinde, feuchte oder verunreinigte Ware, falsch gelagerte oder überlagerte Ware, Sonderbeschaffungen, kundenspezifische Produkte und individuell gekennzeichnete oder verpackte Ware ausgeschlossen werden.
(7) Bei freiwilliger Rücknahme trägt der Kunde Rücktransport und Transportrisiko. Angemessene Prüf-, Bearbeitungs-, Wiedereinlagerungs-, Transport- und Wertminderungskosten dürfen von der Gutschrift abgezogen werden.
(8) Die gesetzlichen Folgen eines Verbraucherwiderrufs werden durch die Absätze 4 bis 7 nicht eingeschränkt.
§ 21 Wiederverkäufer und gewerbliche Direktlieferungen
(1) Dieser Paragraph gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.
(2) Wiederverkäufer bestimmen ihre Verkaufspreise selbstständig. Vom Verkäufer mitgeteilte Endkundenpreise oder unverbindliche Preisempfehlungen sind nicht bindend. Eine Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindest- oder Festverkaufspreises besteht nicht.
(3) Der Unternehmer darf Chargen- und Produktionsnummern, Warn-, Sicherheits- oder Verwendungshinweise nicht entfernen oder verändern und Produkte ohne Zustimmung nicht umfüllen, umetikettieren oder unter anderer Produktbezeichnung vertreiben.
(4) Nicht freigegebene Leistungs-, Garantie- oder Anwendungsaussagen sowie der Eindruck einer Vertretungsmacht für Garantien oder Systemfreigaben des Verkäufers sind unzulässig.
(5) Der Unternehmer hat einschlägige technische Produktunterlagen, Sicherheitsinformationen und Verarbeitungshinweise an seine Abnehmer und die tatsächlichen Verarbeiter weiterzugeben, insbesondere bei Direktlieferung oder wenn er nicht den vollständigen Systemaufbau selbst ausführt.
(6) Der Unternehmer hat eine angemessene Rückverfolgbarkeit durch Dokumentation von Produkt, Charge, Menge, Lieferdatum und gewerblichem Abnehmer oder Baustelle sicherzustellen.
(7) Sicherheitsrelevante Auffälligkeiten, gehäufte oder erhebliche Produktmängel, behördliche Maßnahmen oder Rückrufe sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Bei Sicherheits- und Korrekturmaßnahmen ist der Verkäufer angemessen zu unterstützen.
(8) Der Unternehmer stellt den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer von ihm schuldhaft vorgenommenen Produktveränderung, falschen Kennzeichnung, unzutreffenden Werbeaussage, nicht genehmigten Garantieerklärung oder unterlassenen Weitergabe von Sicherheitsinformationen beruhen. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Verkäufer den Anspruch selbst zu vertreten hat.
§ 22 Auslandslieferungen und Exportkontrolle
(1) Auslandslieferungen erfolgen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde außerhalb Deutschlands entstehende Zölle, Einfuhrabgaben, lokale Steuern, Genehmigungsgebühren und sonstige öffentliche Abgaben.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung der im Bestimmungsland geltenden Einfuhr-, Verwendungs-, Kennzeichnungs- und Produktvorschriften verantwortlich, soweit diese Pflichten nicht zwingend den Verkäufer treffen.
(4) Der Kunde hat anwendbare Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften einzuhalten. Der Verkäufer darf eine Leistung verweigern oder aussetzen, soweit sie gegen solche Vorschriften verstoßen würde.
(5) Zwingende Verbraucherrechte des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
§ 23 Schutzrechte und Werbematerialien
(1) Marken, Produktbezeichnungen, Logos, Abbildungen, Texte, Videos, Zeichnungen, Prüfunterlagen, Berechnungen, Muster und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers oder des jeweiligen Rechteinhabers.
(2) Der Kauf von Produkten überträgt keine Marken-, Urheber-, Patent-, Design- oder sonstigen Schutzrechte.
(3) Die Nutzung von Logos, Produktbildern, Videos, technischen Darstellungen oder Werbematerialien bedarf der vorherigen Zustimmung, soweit sie nicht ausdrücklich freigegeben wurden.
(4) Freigegebene Unterlagen dürfen nicht sinnentstellend verändert, mit unzutreffenden Aussagen verbunden oder zur Bewerbung nicht freigegebener Systemaufbauten verwendet werden.
§ 24 Datenschutz und elektronische Kommunikation
(1) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Verkäufers.
(2) Der Kunde erklärt sich mit geschäftsüblicher, vertragsbezogener Kommunikation per E-Mail einverstanden. Diese Regelung stellt keine Einwilligung in den Erhalt von Werbung oder Newslettern dar.
(3) Änderungen von Firmierung, Rechtsform, Rechnungs- oder Lieferanschrift, E-Mail-Adresse, Ansprechpartnern oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind unverzüglich mitzuteilen.
(4) Die gesetzlichen Voraussetzungen des Zugangs rechtserheblicher Erklärungen bleiben unberührt.
§ 25 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.
(2) Verbraucher können Beschwerden an [email protected] richten. Der Verkäufer bemüht sich um eine unmittelbare Klärung.
§ 26 Abtretung und Vertragsübertragung
(1) Unternehmer dürfen Ansprüche gegen den Verkäufer nur mit vorheriger Zustimmung abtreten. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden und ist insbesondere bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder gesetzlich zwingend abtretbaren Forderungen nicht erforderlich.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Eine Übertragung des gesamten Vertrags durch den Kunden auf einen Dritten bedarf der Zustimmung des Verkäufers.
§ 27 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzieht, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Erfüllungsort für Zahlungen ist gegenüber Unternehmern der Geschäftssitz des Verkäufers. Erfüllungsort für Lieferungen an Unternehmer ist der Ort, an dem die Ware dem Transporteur übergeben oder zur vereinbarten Selbstabholung bereitgestellt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(5) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 28 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden. Nachweisbare mündliche Individualvereinbarungen bleiben wirksam.
(2) Überschriften dienen der Übersichtlichkeit und beeinflussen die Auslegung nicht.
(3) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Teil B – Verbraucherinformationen für Fernabsatzverträge
1. Identität und Kontaktdaten des Verkäufers
Unternehmen: Neolite GmbH
Anschrift: Borsigstraße 1, 51381 Leverkusen
Register: Amtsgericht Köln, HRB 120280
Geschäftsführer: Kamil Patrick Bregulla und Lukas Reich
Die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Waren ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Onlineshop, dem technischen Merkblatt, dem Sicherheitsdatenblatt und den im Bestellprozess bereitgestellten Informationen. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss angezeigte Fassung.
3. Gesamtpreis und Kosten
Die gegenüber Verbrauchern angezeigten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Liefer-, Versand-, Paletten- und sonstige Kosten sowie gegebenenfalls Grundpreise werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt. Bei Speditionslieferungen können die Kosten insbesondere von Liefermenge, Lieferort und gewählter Lieferart abhängen.
4. Zahlung, Lieferung und Leistung
Verfügbare Zahlungsarten, Lieferkosten und verbindliche beziehungsweise voraussichtliche Lieferzeiten werden im Angebot oder Bestellprozess angezeigt. Lieferungen an Verbraucher erfolgen grundsätzlich innerhalb Deutschlands; Lieferungen in andere Staaten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Ist kein Lieferzeitpunkt vereinbart, erfolgt die Lieferung unverzüglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist. Speditionsware wird grundsätzlich an einer mit dem Lieferfahrzeug erreichbaren Entladestelle beziehungsweise frei Bordsteinkante übergeben. Die geschäftliche Anschrift des Verkäufers ist keine Waren-Rücksendeanschrift. Nach Erklärung eines Widerrufs teilt der Verkäufer dem Verbraucher unverzüglich, regelmäßig innerhalb von zwei Werktagen, die für die konkrete Bestellung zuständige Rücksendeanschrift eines zur Entgegennahme ermächtigten Lagers mit.
5. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Für Waren bestehen die gesetzlichen Mängelrechte. Diese werden durch eine etwaige freiwillige Garantie nicht eingeschränkt.
6. Vertragsschluss, Korrektur und Speicherung
Vor Abgabe der Bestellung können Eingaben im Warenkorb und Checkout geprüft und korrigiert werden. Der Vertrag kommt nach Maßgabe von § 3 der AGB zustande. Der Kunde erhält eine Vertragsbestätigung einschließlich AGB, Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung per E-Mail. Der Vertragstext wird im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert; ein dauerhafter Onlinezugriff wird nicht geschuldet.
7. Vertragssprache und Beschwerden
Vertragssprache ist Deutsch. Beschwerden können per E-Mail an [email protected] oder an die oben genannte Postanschrift gerichtet werden.
8. Elektronische Widerrufsfunktion
Während der gesetzlichen Widerrufsfrist kann der Widerruf auch über die auf der Online-Benutzeroberfläche des Onlineshops dauerhaft leicht zugängliche Funktion „Vertrag widerrufen“ erklärt werden. Nach Übermittlung über die Bestätigungsfunktion „Widerruf bestätigen“ erhält der Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail, eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie zu Datum und Uhrzeit ihres Eingangs.
Teil C – Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Bei einer einheitlichen Bestellung mehrerer Waren, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist mit Erhalt der letzten Ware. Bei einer Ware, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, beginnt die Frist mit Erhalt der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks.
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel durch einen per Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können das in Teil D enthaltene Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online über die auf der Online-Benutzeroberfläche unseres Onlineshops dauerhaft leicht zugängliche Funktion „Vertrag widerrufen“ ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail, unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die von uns nach Eingang des Widerrufs unverzüglich, regelmäßig innerhalb von zwei Werktagen, mitgeteilte, für die konkrete Bestellung zuständige Rücksendeanschrift eines von uns zur Entgegennahme ermächtigten Lagers zurückzusenden oder zu übergeben. Bitte setzen Sie sich deshalb vor Aufgabe der Warenrücksendung mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen die zutreffende Rücksendeanschrift mitteilen und bei Speditionsware die Annahme koordinieren können. Diese vorherige Abstimmung ist keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts. Die Geschäftsanschrift Borsigstraße 1, 51381 Leverkusen, ist keine Waren-Rücksendeanschrift. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Teilen wir Ihnen die Rücksendeanschrift nicht rechtzeitig mit, geht eine dadurch verursachte Verzögerung nicht zu Ihren Lasten.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Für paketversandfähige Waren entsprechen diese den Kosten des von Ihnen gewählten Versanddienstleisters. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, insbesondere palettierter Speditionsware, werden die unmittelbaren Kosten einer Rücksendung innerhalb Deutschlands auf höchstens etwa 200,00 EUR je zurückzusendender Palette geschätzt. Nach vorheriger Abstimmung kann der Verkäufer die Abholung durch eine Spedition organisieren. Die hierfür anfallenden unmittelbaren Kosten werden dem Verbraucher vor der Beauftragung mitgeteilt und nur nach seiner Zustimmung mit dem Rückzahlungsbetrag verrechnet.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Das Öffnen, Anmischen, Verarbeiten oder Einbauen von Baustoffen geht regelmäßig über eine bloße Prüfung hinaus und kann zu einem erheblichen oder vollständigen Wertverlust führen.
Ausschluss beziehungsweise vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies kann insbesondere für individuell abgefüllte, gekennzeichnete, gemischte oder speziell beschaffte Ware gelten. Ob eine gesetzliche Ausnahme vorliegt, richtet sich nach den Umständen des konkreten Vertrags.
Teil D – Muster-Widerrufsformular
Dieses Formular ist nur auszufüllen und zurückzusenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten.
Hinweis: Das Formular kann an die nachstehende Geschäftsanschrift oder per E-Mail übermittelt werden. Waren dürfen nicht an diese Geschäftsanschrift zurückgesandt werden; die zuständige Waren-Rücksendeanschrift wird nach Eingang des Widerrufs unverzüglich gesondert mitgeteilt.
An Neolite GmbH, Borsigstraße 1, 51381 Leverkusen, E-Mail: [email protected]
Erklärung Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Waren ____________________________________________ ____________________________________________
Bestellt am (*) ____________________________________________
Erhalten am (*) ____________________________________________
Name des/der Verbraucher(s) ____________________________________________